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Jenny84
Anmeldungsdatum: 16.09.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 30.06.2008 09:22 Titel: Vorrang der Leistungskondiktion |
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Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob mir jemand bei folgenden Problemen weiterhelfen kann:
1) Wenn ein Putativschuldner S eine vermeintliche Schuld gegenüber G hat und der Dritte D in Kenntnis und mit Willen der Tilgung dieser vermeintlichen Schuld diese begleicht, so:
a) Verhältnis D-G: Leistung (vgl. Alpmannskript)
b) Verhältnis D-S: ist hier eine Rückgriffskondiktion möglich? Oder ist diese wegen des Vorrangs der LK vor der NLK ausgeschlossen?
2) wenn der D auf eine vermeintlich eigene Schuld an G zahlt, diese aber in Wirklichkeit gegenüber dem S bestand, so:
a) Verhältnis D-G: Leistungskondiktion
b) Verhältnis D-S: keine Kondiktion, da keine Erfüllungswirkung
Wenn man nun vertritt, dass eine nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung möglich ist, so
a) Verhältnis D-G: noch immer Leistung? Wäre ja das gleiche wie unter 1) a)
b) Verhältnis D-S: Rückgriffskondiktion, ist diese nicht wegen dem oben genannten Vorrang ausgeschlossen?
Ich glaube, dass ich ein grundsätzliches Verständnisproblem habe.
Ist der Vorrang so zu verstehen, dass von jemandem, der etwas von irgendwem durch Leistung erworben hat, nicht gleichzeitig dieses etwas durch eine NLK gefordert werden kann?
Oder bedeutet der Vorrang, dass generell, wenn eine Leistungsbeziehung vorliegt, die NLK ausgeschlossen ist? Im letzteren Fall kann ich mir die oben genannten Probleme nämlich nicht erklären.
Ich wäre für eine Hilfe sehr dankbar.
MfG
Jenny84 |
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