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eJura-Community-Forum
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Angehende_Juristin
Anmeldungsdatum: 16.04.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 16.04.2009 08:33 Titel: Zivilrecht I Station 2 Abschnitt 1 |
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Liebe eJura-Team,
warum wird meine Antwort auf die Fragen wann eine Willenserklärung abgegeben ist und wann diese zugegangen ist, als falsch gewertet, wenn sie inhaltlich doch mit der "richtigen" Antwort übereinstimmen?
Beispiel:
Meine Antwort: Die WE ist abgegeben, sobald der Erklärende sich ihrer entäußert und sie auf den Weg zum Empfänger gebracht hat.
"Richtige" Antwort: ...wenn sie vom Erklärenden willentlich so in den Verkehr gebracht wurde, dass ohne sein weiteres Zutun der Zugang der Erklärung beim Adressaten eintreten kann (vgl. Palandt/ Heinrichs/Ellenberger, 67. Auflage (2008), BGB § 130 Rdnr. 4).
Die "richtige" Antwort ist zwar eleganter formuliert, jedoch sehe ich inhaltlich keine großen Differenzen.
Liebe Grüße
A_J |
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