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eJura-Community-Forum
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k114068
Anmeldungsdatum: 01.04.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 21.04.2009 03:05 Titel: Klausur Zivilirecht I nr. I vom 20.4.09 |
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hallo,
ich wollte euch mal fragen, ob ihn in dieser klausur den kaufpreis und die garantielänge einzeln prüft oder ob ihr das zusammen in einem prüfungspunkt anspricht?
also bei den kaufpreis handelt es sich meiner meinung nach um eine falsa demonstratio non nocet und der kaufvertrag sollte über 25.000euro abgeschlossen haben.beide wollten es so, der k hat sich nur vertippt und objektiv etwas anderes erklärt.
so, was ist aber mit der garantielänge?
diese wurde ja telefonisch vereinbart und erst nach schriftlicher einigung.
gehört also diese garantievereinbarung zu den essentialia negotii???
fagen über fragen....vielleicht könntet ihr mir beim aufbau kurz helfen.... |
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