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Station 22, 36. KW (ab 01.09.2003)
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Verwaltungsrecht AT
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Rücknahmevoraussetzungen des rw. begünstigenden VA
Dogmatische Bedeutung des § 48 Abs. 2-4 VwVfG
Grenzen der Rücknahmebeschränkungen
Rücknahme rechtswidriger GeldleistungsVAe
Aufhebung eines rechtswidrigen VA
Rücknahmefrist
Verstoß gegen Richtlinien
Verhältnis § 48 VwVfG zum EG-Recht
Rücknahme nach § 48 Abs. 3 VwVfG
Fall- / Problemlösung
Quintessenz
Vertiefungshinweise
Die Rücknahme rechtswidriger VAe richtet sich, wenn Spezialregelungen fehlen, nach § 48 VwVfG. Die Rücknahme rechtswidriger begünstigender VAe ist allerdings nur eingeschränkt möglich (§ 48 Abs. 1 S. 2, Abs. 2-4 VwVfG).