Startseite/Login MyHome eJura-Community Urteilsdatenbank Pläne Anmelden Hilfe/FAQ Kontakt/Impressum
Schrift vergrößern/verkleinern

Qualitätssicherung - Fehler melden / Anfrage
Nähere Informationen

Sie sind nicht eingeloggt. Wenn Sie noch kein Community-Mitglied sind, können Sie sich kostenlos anmelden.

 Login 
 Passwort 

 << Nähere Informationen

 


Nähere Informationen
-Yellow (26)
-Ela (24)
-benny_83 (24)
-Urmeli
-DieUlli (24)
-Jenny84 (23)
-Alphamale
-Wiebi
-georgseitz (24)
-Stefan

 


Nähere Informationen
-Ela (24)
-georgseitz (24)
-Alphamale
-DieUlli (24)

 


Nähere Informationen
-Ralf
-Immo (24)
-k136339 (27)
-steffi80
-Stefan
-k133341 (30)
-k107614 (27)
-Alphamale
-k136425
-k118084 (29)

 


eJura-Community-Forum Foren-Übersicht eJura-Community-Forum
 FAQFAQ   SuchenSuchen 

Rechtsnatur des Ausbildungspakts?!
eJura-Community-Forum Foren-Übersicht -> Jura-Forum
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Spaceman



Anmeldungsdatum: 19.06.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.09.2004 16:24    Titel: Rechtsnatur des Ausbildungspakts?! Antworten mit Zitat

Hallo...
hat sich mal jemand überlegt, was die Rechtsnatur des umstrittenen Ausbildungspaktes ist?

Ich wollte das mal kurz im Netz recherchieren, aber es gibt NIX dazu... klingt examensgefährlich, finde ich! Insbesondere weil die drohende "Ausbildungsabgabe" als förmliches Gesetz damit so eng zusammenhängt.

Freue mich über "Ideen"... Laughing

Spaceman
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
k704488



Anmeldungsdatum: 09.12.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.09.2004 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spaceman,

bei dem Ausbildungspakt dürfte es sich lediglich um eine politische Absichtsbekundung ohne rechtliche Bedeutung handeln. Daran ändert sich m.E. auch nichts dadurch, dass dies praktisch zur Aussetzung der geplanten Ausbildungsabgabe geführt hat. Denn unter VI. des sog. Ausbildungspaktes haben die Beteiligten lediglich an den Vermittlungsausschuss "appeliert", das Gesetzgebungsverfahren zu einem Berufsausbildungssicherungsgesetz ruhen zu lassen. Irgendwelche rechtliche Verpflichtungen ergeben sich daraus für das Gesetzgebungsverfahren nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT - 2 Stunden
eJura-Community-Forum Foren-Übersicht -> Jura-Forum
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Nähere Informationen

Loginname beginnt mit:


Nähere Informationen

Nähere Informationen

Hier werden Ihre Community-Freunde aufgelistet.
Klicken Sie unten, um Mitglieder hinzuzufügen.