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eJura-Community-Forum
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k118584
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 25.04.2005 07:14 Titel: Frage zu den Literaturempfehlungen |
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Bei Ö- und S- Recht sehen die Literaturempfehlungen oft so aus:
Literaturvorschläge
Alternativ:
AS-Skript
Wessels/Beulke
...
Zudem:
JA...
Im Zivilrecht steht dagegen immer nur:
Literaturvorschläge
Alpmann "AS-Skriptum BGB AT 1" S. 42-49
Medicus "Bürgerliches Recht" Rdnr. 46-51
Joussen Jura 2003, 577
Schreiber Jura 2002, 249
Sind Alpmann und Medicus da "alternativ" und Joussen sowie Schreiber "zudem"?!
Ich habe im Zivilrecht nie die "alternativ/zudem" Konstellation gefunden. Soll also immer alles nebeneinander gelesen werden?
Danke!!!  |
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rw20hr0
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.04.2005 15:17 Titel: |
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| Bei den Einheiten für das Zivilrecht (Haftungs- und Schadensrecht) sollten immer alle Literaturangaben gelesen werden. |
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