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Nötigungsnotstand
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rollitwin



Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.04.2005 08:46    Titel: Nötigungsnotstand Antworten mit Zitat

Hilfe!!!!
Ich verstehe die Frage in "Strafrecht/Station 3/Rechtfertigungsgründe (Nötigungsnotstand)" nicht! Embarassed

Kann mir mal bitte jemand ein paar erklärende Worte zukommen lassen! Laughing Vor allem erst mal eine Aufklärung der Personenkonstellation für die das zutrifft (so mit A, B, ... und so Wink )!

Ich danke schon mal im Voraus und wünsche viel Erfolg und Durchhaltevermögen!
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luebbersmann



Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.05.2005 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Konstellation ist - im Gegensatz zur umstrittenen rechtlichen Beurteilung - eigentlich gar nicht so kompliziert.

Mit Nötigungsnotstand wird die Lage eines Täters bezeichnet, der von einem Dritten zur Straftatbegehung genötigt wird.

Beispiel:

Der Zeuge Z wird von dem Angeklagten A durch Drohungen mit dem Tode (seiner Person und seiner Angehörigen) dazu genötigt, vor Gericht falsche Angaben zu machen und so den A zu entlasten.

Es ist in diesen Fällen dann immer zu problematisieren, ob die Nötigungslage des Täters die durch ihn verwirklichten Straftatbestände (im Beispielsfall ggf. die §§ 145d Abs. 2 Nr. 1, 153, 154, 258 StGB) zu rechtfertigen oder
zu entschuldigen vermag.

Ich hoffe, Ihnen insoweit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Sascha Lübbersmann
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