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eJura-Community-Forum
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Katrin
Anmeldungsdatum: 03.04.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.09.2005 17:17 Titel: StrafR Def. "fremd" |
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Bei der StrafR-Aufgabe zur Definition von "fremd" kommt bei mir als richtige Antwort, "wenn sie herrenlos,nicht eigentumsfähig oder nicht eigentumsfähig ist."
Das kann ja wohl nicht richtig sein, oder? |
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Missy
Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 19.09.2005 10:18 Titel: |
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Ne was da steht ist schon richtig. Da steht nämlich:
Fremd ist eine Sache dann, wenn sie im (Mit- oder Gesamthands-) Eigentum eines anderen steht, was ausgeschlossen ist, wenn sie
§ Alleineigentum des Täters,
§ nicht eigentumsfähig oder
§ herrenlos ist.
Die Formulierung ist ein bischen umständlich, aber verkehrt ist das nicht.
Gruß Missy |
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