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eJura-Community-Forum
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Sascha
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.04.2007 07:03 Titel: 11. Jahreskurs, ÖR I, Station 03, Sammlungsgesetz von 1934, |
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Hallo,
mich verwirrt die erste Zeile des Lösungsvorschlags ein wenig
"Der Bundestag hat nach dem Sachverhalt nicht vor, die Materie Sammlungsrecht einer neuen Regelung zuzuführen, sondern untersucht, ob er das bestehende Sammlungsgesetz aus eigener Kompetenz aufheben kann"
würde sich denn an der Lösung irgendetwas ändern, wenn der Bundestag die Materie neu regeln wollen würde??
und dann versteh ich auch nicht warum die Materie nicht von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes erfasst sein soll - Art.74 I Nr.3 GG spricht doch u.a. vom Versammlungsrecht
kann jemand vielleicht Licht in mein Dunkel bringen ?
DANKE !
Sascha |
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Sascha
Anmeldungsdatum: 19.04.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.04.2007 07:23 Titel: |
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das mit der Gesetzgebungskompetenz hat sich geklärt Föderalismusreform 2006 !!
die erste Frage bleibt |
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