Startseite/Login MyHome eJura-Community Urteilsdatenbank Pläne Anmelden Hilfe/FAQ Kontakt/Impressum
Schrift vergrößern/verkleinern

Qualitätssicherung - Fehler melden / Anfrage
Nähere Informationen

Sie sind nicht eingeloggt. Wenn Sie noch kein Community-Mitglied sind, können Sie sich kostenlos anmelden.

 Login 
 Passwort 

 << Nähere Informationen

 


Nähere Informationen
-Yellow (26)
-Ela (24)
-benny_83 (24)
-Urmeli
-DieUlli (24)
-Jenny84 (23)
-Alphamale
-Wiebi
-georgseitz (24)
-Stefan

 


Nähere Informationen
-Ela (24)
-georgseitz (24)
-Alphamale
-DieUlli (24)

 


Nähere Informationen
-Ralf
-Immo (24)
-k136339 (27)
-steffi80
-Stefan
-k133341 (30)
-k107614 (27)
-Alphamale
-k136425
-k118084 (29)

 


eJura-Community-Forum Foren-Übersicht eJura-Community-Forum
 FAQFAQ   SuchenSuchen 

UA und Rechtsschutz Dritter
eJura-Community-Forum Foren-Übersicht -> Jura-Forum
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Abgemeldeter Teilnehmer



Anmeldungsdatum: 08.10.2003
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.11.2003 13:58    Titel: UA und Rechtsschutz Dritter Antworten mit Zitat

In einer der zu bearbeitenden Fragen wird nach Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegen Maßnahmen von Untersuchungsausschüssen (etwa bei Vorladung von Zeugen oder Verhängung von Ordnungsgeld) gefragt.

Hierbei wird §40 I VwGO herangezogen.

Kann es sein, dass hierbei die (neue) abdrängende Sonderzuweisung iSd §40 I 1 HS. 2 VwGO, nämlich §36 I PUAG übersehen worden ist? Danach ist durchgängig der BGH bzw. der Ermittlungsrichter des BGH bei Streitigkeiten iRd der UA-Maßnahmen zuständig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Reuschenbach



Anmeldungsdatum: 01.07.2003
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.11.2003 13:41    Titel: Re: UA und Rechtsschutz Dritter Antworten mit Zitat

Wir bedanken uns für den Hinweise. In der Tat waren in der Lerneinheit zum Recht der Untersuchungsausschüsse (eJura ÖR I Station 07) wesentliche Inhalte im Lichte des PUAG zu aktualisieren. Daher ist insbesondere die Antwort der von Ihnen in Bezug genommenen Frage korrigiert worden. Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und möchten uns für unser Versäumnis entschuldigen.

Für weitere Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.

Ihr eJura-Team
Canare hat folgendes geschrieben:
In einer der zu bearbeitenden Fragen wird nach Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegen Maßnahmen von Untersuchungsausschüssen (etwa bei Vorladung von Zeugen oder Verhängung von Ordnungsgeld) gefragt.

Hierbei wird §40 I VwGO herangezogen.

Kann es sein, dass hierbei die (neue) abdrängende Sonderzuweisung iSd §40 I 1 HS. 2 VwGO, nämlich §36 I PUAG übersehen worden ist? Danach ist durchgängig der BGH bzw. der Ermittlungsrichter des BGH bei Streitigkeiten iRd der UA-Maßnahmen zuständig.
Sad Sad Sad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Alle Zeiten sind GMT - 2 Stunden
eJura-Community-Forum Foren-Übersicht -> Jura-Forum
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Nähere Informationen

Loginname beginnt mit:


Nähere Informationen

Nähere Informationen

Hier werden Ihre Community-Freunde aufgelistet.
Klicken Sie unten, um Mitglieder hinzuzufügen.