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eJura-Community-Forum
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Abgemeldeter Teilnehmer
Anmeldungsdatum: 08.10.2003 Beiträge: 26
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Verfasst am: 20.11.2003 13:58 Titel: UA und Rechtsschutz Dritter |
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In einer der zu bearbeitenden Fragen wird nach Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegen Maßnahmen von Untersuchungsausschüssen (etwa bei Vorladung von Zeugen oder Verhängung von Ordnungsgeld) gefragt.
Hierbei wird §40 I VwGO herangezogen.
Kann es sein, dass hierbei die (neue) abdrängende Sonderzuweisung iSd §40 I 1 HS. 2 VwGO, nämlich §36 I PUAG übersehen worden ist? Danach ist durchgängig der BGH bzw. der Ermittlungsrichter des BGH bei Streitigkeiten iRd der UA-Maßnahmen zuständig. |
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Reuschenbach
Anmeldungsdatum: 01.07.2003 Beiträge: 2
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Verfasst am: 28.11.2003 13:41 Titel: Re: UA und Rechtsschutz Dritter |
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Wir bedanken uns für den Hinweise. In der Tat waren in der Lerneinheit zum Recht der Untersuchungsausschüsse (eJura ÖR I Station 07) wesentliche Inhalte im Lichte des PUAG zu aktualisieren. Daher ist insbesondere die Antwort der von Ihnen in Bezug genommenen Frage korrigiert worden. Wir bedanken uns für Ihren Hinweis und möchten uns für unser Versäumnis entschuldigen.
Für weitere Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Ihr eJura-Team
| Canare hat folgendes geschrieben: | In einer der zu bearbeitenden Fragen wird nach Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter gegen Maßnahmen von Untersuchungsausschüssen (etwa bei Vorladung von Zeugen oder Verhängung von Ordnungsgeld) gefragt.
Hierbei wird §40 I VwGO herangezogen.
Kann es sein, dass hierbei die (neue) abdrängende Sonderzuweisung iSd §40 I 1 HS. 2 VwGO, nämlich §36 I PUAG übersehen worden ist? Danach ist durchgängig der BGH bzw. der Ermittlungsrichter des BGH bei Streitigkeiten iRd der UA-Maßnahmen zuständig. |  |
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