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eJura-Community-Forum
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a.schuhmacher
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: 14.09.2004 17:47 Titel: Hilfe?! Frage zur Produkthaftung |
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Hallo, habe da ein Verständnisproblem und hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann:
Wenn ein Produkt unter Vernachlässigung der Instruktionspflicht (zB mangelhafte Bedienungsanleitung) selbst später beschädigt wird, handelt es sich dann um eine Eigentumsverletzung?
Wohl schon, oder? Es handelt sich ja wohl nicht um einen Fall des "weiterfressenden Mangels/ Schadens"?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Annika |
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Abgemeldeter Teilnehmer
Anmeldungsdatum: 08.10.2003 Beiträge: 26
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Verfasst am: 15.09.2004 07:45 Titel: |
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Hi.
(1) Soweit ich weiß, sind Instruktionspflichten (Aufklärungspflicht über Produktgefahren u. Schadensvermeidungsstrategien) grds. immer im Integritätsinteresse d. Produkterwerbers dem Hersteller auferlegt.
(2) Daraus folgt, dass ein deliktischer SE-Anspruch gg. den Hersteller grds. in Frage kommt.
(3) In deinem Fall wird es sich wohl nicht um einen "weiterfressenden Mangel" handeln - der auch zur Anwendung des §823 I BGB führen kann. Zwar fällt die eine mangelhafte Bedienungsanleitung unter §434 I 2 Nr.2 BGB (nicht Montage!). Doch wird hier zur Abgrenzung zw. Erfüllungsinteresse u. Integritätsinteresse nicht das Kriterium der Stoffgleichheit benötigt. Das Integritätsinteresse ist wohl stets berührt. |
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