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eJura-Community-Forum
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mariacchi
Anmeldungsdatum: 16.11.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 09.12.2005 20:16 Titel: ÖR Station 10 - Falllösung |
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Um die Community mal ein bisschen zu beleben Ihr habt doch sicher diese Woche auch die entsprechende Station bearbeitet, oder? Ich fand die Falllösung in mindestens einem Punkt seltsam, und zwar wo gesagt wurde, die Regelung "Vorbestrafte dürfen nicht Wahrsager werden" sei okay, um das Volk vor Betrug und Gaukelei zu schützen.
1) Hier wird nicht nach Art der Vorstrafe differenziert. Warum soll ein Körperverletzer ein höheres Betrugsrisiko darstellen? (Spielt hier Art. 3 I GG mit hinein? Wenn ja, dann wie?)
2) Liefe das doch auf ein partielles Berufsverbot für Vorbestrafte hinaus - was ist denn mit dem Aspekt, dass man nach dem Verbüßen seiner Strafe vor dem Gesetz wieder ein freier Mensch ist? Ich kann doch auch nicht generell allen Betrügern für alle Zeit verbieten, (wieder) als Bankangestellte zu arbeiten?!
3) Schutz vor "Betrug und Gaukelei" - bei Wahrsagern?! Wie sähe denn ein entsprechender § 263 StGB aus - irreführende Behauptung, das astrologische Gutachten auf wissenschaftlicher Basis zu erstellen, obwohl es in Wahrheit aus den Fingern gesogen ist? Darf ich mich hier nicht auf den naturwissenschaftlichen Standpunkt stellen, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für die Astrologie gibt?
So, das sind mal meine Einwände. Freue mich über alle Antworten! |
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